Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Diana Investments Lux S.à r.l; Dream Games Teknoloji Anonim Şirketi
BWB/Z-6945
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Diana Investments Lux S.à r.l (Luxemburg), eine Holdinggesellschaft, die indirekt von Fonds gehalten wird, die von mit CVC Capital Partners plc (Jersey) verbundenen Unternehmen verwaltet und/oder beraten werden, beabsichtigt, indirekt etwa 30% der Kapitalanteile und Stimmrechte an Dream Games Teknoloji Anonim Şirketi (Türkei) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung und Veröffentlichung von Mobile Games.
Betroffener Geschäftsbereich: Verlegen von Computerspielen.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.2 - Verlegen von Software
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2025 weggefallen.