Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BE MY-TRIA GmbH; FSN Capital GP Compass I Limited
BWB/Z-6942
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BE MY-TRIA GmbH, eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Private Equity-Fondsgesellschaften FSN Capital Compass I L.P. und FSN Capital Compass I Invest L.P., die beide von ihrer Komplementärin und Verwaltungsgesellschaft FSN Capital GP Compass I Limited, kontrolliert werden, beabsichtigt, insgesamt 100 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Uhl Bau GmbH, sowie deren hundertprozentiger Tochtergesellschaft Uhl Elektro GmbH, die schwerpunktmäßig im Kabelnetz- und Rohrleitungstiefbau tätig sind, zu erwerben.
Betroffene Wirtschaftszweige: Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau; Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation (Kabelnetzleitungstiefbau);Elektroinstallation
F - BAU F 42 - Tiefbau, F 42.2 - Bau von Versorgungseinrichtungen, F 42.21 - Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau, F 42.22 - Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation, F 43 - Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe, F 43.2 - Bauinstallation, F 43.21 - Elektroinstallation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2025 weggefallen.