Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
O.M.P. Officine Mazzocco Pagnoni S.r.l.; Concentric
BWB/Z-6941
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Concentric Italia, S.R.L., Italien, ein indirektes 100%iges Tochterunternehmen von A.P. Møller Holding A/S, Dänemark, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über O.M.P. Officine Mazzocco Pagnoni S.r.l., Italien, zu erwerben.
Die geplante Transaktion betrifft insbesondere die Herstellung und den Vertrieb von Wasser- und Ölpumpen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.13 - Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2025 weggefallen.