Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
D.Trading B.V; Ökoenergie Beteiligungs GmbH; AAE Naturstrom Vertrieb GmbH
BWB/Z-6940
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
D. TRADING B.V., ÖKOENERGIE Beteiligungs GmbH und AAE Naturstrom Vertrieb GmbH beabsichtigen, ein vollfunktionales Gemeinschaftsunternehmen für den Handel und die Belieferung von Kunden mit Elektrizität aus erneuerbaren Quellen zu gründen und gemeinsam zu kontrollieren.
Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätshandel.
D - ENERGIEVERSORGUNG D 35 - Energieversorgung, D 35.1 - Elektrizitätsversorgung, D 35.15 - Elektrizitätshandel
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.06.2025 weggefallen.