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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à r.l.; WTS Group AG; WTS Tax AG - BWB/Z-6938 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à r.l.; WTS Group AG; WTS Tax AG

BWB/Z-6938

15.05.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT X, ein von EQT Fund Management S.à r.l. (Luxemburg) verwalteter Investmentfonds, und die WTS Group AG (Deutschland) beabsichtigen, indirekt (über Alpos S.à r.l. und Numenor S.à r.l.) die gemeinsame Kontrolle über die WTS Tax AG (Deutschland) zu erwerben. Letztlich wird die WTS Tax AG durch eine Reihe von Transaktionen und Umstrukturierungen alle anderen Tochtergesellschaften der WTS Group AG halten. Im Rahmen des Zusammenschlussvorha-
bens werden zwei Wirtschaftsprüfer, Julien Didierjean und Andréas Tartoras (beide Luxemburg), die Mehrheit der Anteile an Numenor S.à r.l. erwerben und damit die gemeinsame Kontrolle über dieses Unternehmen erlangen. 
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Steuerberatungs- und sonstige Beratungsdienstleistungen. 
Betroffener Geschäftsbereich: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung.

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 69 - Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, N 69.2 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung, N 69.20 - Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.06.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.06.2025 weggefallen.

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