Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Silver Lake Gruppe, L.L.C.; Altera Corporation; Intel Corporation
BWB/Z-6935
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Investmentfonds und/oder -vehikel, die von Silver Lake Group, L.L.C., USA, oder ihren verbundenen Unternehmen verwaltet und/oder kontrolliert werden, beabsichtigen 51 % der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Altera Corporation, USA, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 26 - Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, C 26.1 - Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten, C 26.11 - Herstellung von elektronischen Bauelementen, C 26.12 - Herstellung von bestückten Leiterplatten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2025 weggefallen.