Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PPF Group N.V.; ProSiebenSat.1 Media SE
BWB/Z-6934
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PPF Group N.V., Amsterdam, Niederlande, beabsichtigt über die PPF IM LTD, ihre derzeitige nichtkontrollierende Minderheitsbeteiligung in Höhe von 14, 58% am Grundkapital und den Stimmrechten der ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring, Deutschland, auf eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von bis zu 29,99 % zu erhöhen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 59 - Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik, J 59.1 - Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2025 weggefallen.