Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BCP IV RTP Holdings Limited; Intelligent Packaging Sub Limited Partnership
BWB/Z-6931
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fonds, die von Brookfield Corporation (Kanada) und/oder ihren verbundenen Unternehmen verwaltet und/oder beraten werden, beabsichtigen, indirekt über BCP IV RTP Holdings Limited (Vereinigtes Königreich), eine Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% und weniger als 50% an Toucan Topco Ltd (Jersey) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 22 - Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, C 22.2 - Herstellung von Kunststoffwaren, C 22.22 - Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2025 weggefallen.