Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Solum Partners LP; Greenyard NV
BWB/Z-6930
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Solum Partners LP, USA, beabsichtigt, mittelbar mehr als 50% der Anteile an und die alleinige Kontrolle über Greenyard NV, Belgien, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit Obst und Gemüse
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.3 - Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, G 46.31 - Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.06.2025 weggefallen.