Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Geis Holding GmbH & Co KG; AUGUSTIN QUEHENBERGER GROUP GMBH
BWB/Z-6929
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Geis Holding GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, eine weitere Beteiligung von 20% an der AUGUSTIN QUEHENBERGER GROUP GMBH (Österreich) und damit alleinige Kontrolle über diese zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche Speditions- und Transportdienstleistungen und Kontraktlogistikdienstleistungen.
H - VERKEHR UND LAGEREI H 52 - Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.25 - Erbringung von Logistikdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.06.2025 weggefallen.