Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Sprengnetter GmbH; Opesata Beteiligungsverwaltungs GmbH; IMMOunited GmbH; lexunited – online information system GmbH
BWB/Z-6926
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Sprengnetter GmbH (Deutschland) beabsichtigt, indirekt sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über die IMMOunited GmbH (Österreich) und lexunited – online information system GmbH (Österreich) zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Sonstige Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte, Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen und Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte).
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen, K 63.9 - Web-Suchportale und Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen, K 63.92 - Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen, M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN, M 68 - Grundstücks- und Wohnungswesen, M 68.3 - Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte, M 68.31 - Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte, M 68.32 - Sonstige Tätigkeiten für das Grundstücks- und Wohnungswesen für Dritte
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.06.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Der Anmelder hat am 21.05.2025 gemäß § 11 Abs. 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um sechs Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um sechs Wochen. Somit endet die Frist am 16.06.2025.
Datum des Prüfungsantrages durch die Bundeswettbewerbsbehörde: 13.06.2025