Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN; Mavie Next GmbH
BWB/Z-6924
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung beabsichtigt den indirekten Erwerb von 25,1% der Anteile an Mavie Next GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: Gesundheitswesen a. n. g.; Pflegeheime; Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter; Hausmeisterdienste
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 81 - Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau, O 81.1 - Hausmeisterdienste, O 81.10 - Hausmeisterdienste, R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN, R 86 - Gesundheitswesen, R 86.9 - Sonstiges Gesundheitswesen, R 87 - Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime, R 87.1 - Pflegeheime, R 88 - Sozialwesen, ohne Heime, R 88.1 - Soziale Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung, R 88.10 - Soziale Betreuung von älteren Menschen und von Menschen mit Behinderung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2025 weggefallen.