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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TATRAVAGÓNKA a.s.; BUDAMAR GROUP, a.s.; HORNONITRIANSKE BANE; Intermodal Technologies a.s. (Slowakei) - BWB/Z-6923 | Bundeswettbewerbsbehörde

TATRAVAGÓNKA a.s.; BUDAMAR GROUP, a.s.; HORNONITRIANSKE BANE; Intermodal Technologies a.s. (Slowakei)

BWB/Z-6923

30.04.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TATRAVAGÓNKA a.s., BUDAMAR GROUP, a.s. und HORNONITRIANSKE BANE zamestnanecká a.s. (alle Slowakei) beabsichtigen, ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen, Intermodal Technologies a.s. (Slowakei), zu gründen, das in der Produktion von intermodalen Containern und Aufbauten tätig sein wird. 
ÖNACE-Code: C 29.20 – Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern 

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 29 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, C 29.2 - Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern, C 29.20 - Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2025 weggefallen.

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