Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Siemens AG; Insightful Science Holdings, LLC
BWB/Z-6922
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Siemens AG beabsichtigt sämtliche Anteile an sowie alleinige Kontrolle über Insightful Science Holdings, LLC, Vereinigte Staaten, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Software.
J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.2 - Verlegen von Software, J 58.29 - Verlegen von sonstiger Software
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.05.2025 weggefallen.