Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Samy Road, S.L.; Eagle Beteiligungsgesellschaft mbH
BWB/Z-6920
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Samy Road, S.L. (Spanien) beabsichtigt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Eagle Beteiligungsgesellschaft mbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Werbeagenturen.
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 73 - Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung, N 73.1 - Werbung, N 73.11 - Tätigkeiten von Werbeagenturen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2025 weggefallen.