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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equinor Ventures AS; Attributes SAS; ENGIE SA - BWB/Z-6919 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equinor Ventures AS; Attributes SAS; ENGIE SA

BWB/Z-6919

22.04.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 22.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Equinor Ventures, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Equinor ASA, beabsichtigt, im Rahmen einer Kapitalerhöhung, 24,3 % der Anteile und 30% der Stimmrechte an Attributes zu erwerben.

Attributes wird derzeit vollständig von ENGIE Group Participations SA gehalten, welche wiederum eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ENGIE SA ist.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Verfolgung und Nachvollziehbarkeit digitaler Zertifikate in Bezug auf ESG-Eigenschaften von Erdgas.
Betroffener Geschäftszweig: Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.05.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.05.2025 weggefallen.

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