Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AlpInvest Partners B.V.; Axcel Management A/S; SuperOffice Group
BWB/Z-6916
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AlpInvest Partners B.V. (Niederlande), letztlich von The Carlyle Group Inc. (USA) kontrolliert, beabsichtigt, einen nicht-kontrollierenden Anteil (Kommanditanteile) von mehr als 50 % an einem von Axcel Management A/S beratenen und kontrollier-
ten Fonds, der 50 % oder mehr der Anteile an und alleinige Kontrolle über Super-Office Holding III AS hält, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Programmierungstätigkeiten
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.1 - Programmierungstätigkeiten, K 62.10 - Programmierungstätigkeiten
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.05.2025 weggefallen.