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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; RK Glasfaserbau GmbH - BWB/Z-6915 | Bundeswettbewerbsbehörde

Held & Francke Baugesellschaft m.b.H.; RK Glasfaserbau GmbH

BWB/Z-6915

17.04.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 80% der Anteile an der RK Glasfaserbau GmbH mit Sitz in 5204 Straßwalchen durch die Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. mit Sitz in 4030 Linz, wodurch Letztere auch alleinige Kontrolle erwerben wird.

Betroffener Geschäftszweig: Tiefbau.

F - BAU F 42 - Tiefbau, F 42.9 - Sonstiger Tiefbau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2025 weggefallen.

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