Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Ardian Holding S.A.S; Karl G. Miller Holding GmbH & Co. KG; MICOO GmbH & Co. KG
BWB/Z-6914
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Deli Home Germany GmbH (München / Deutschland), welche indirekt von Ardian Holding S.A.S (Paris / Frankreich) verwaltet wird, beabsichtigt, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über Karl G. Miller
Holding GmbH & Co. KG und MICOO GmbH & Co. KG zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel und Datenverarbeitung; und Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 16 - Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel, K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR, K 63 - Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.05.2025 weggefallen.