Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Home Care Capital Investment GmbH; Messer Medical Home Care Holding GmbH; MIG Holding GmbH
BWB/Z-6913
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
HCCI (Bad Soden, Deutschland) beabsichtigt, eine Minderheitsbeteiligung von mehr als von mehr als 25% und gemeinsam mit der MIG Holding GmbH (Bad Soden, Deutschland) - gemeinsame Kontrolle an der Messer Medical Home Care Holding GmbH (Bad Soden, Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Versorgung von Patienten mit erklärungsbedürftigen Produkten bzw. Hilftsmitteln zur Behandlung von häuslichen Umfeld (Homecare-Markt)
Betroffener Geschäftsbereich: Versorgung von Patienten mit erklärungsbedürftigen Produkten bzw. Hilfsmitteln zur Behandlung im häuslichen Umfeld (Homecare-Markt).
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN R 87 - Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime, R 87.9 - Sonstige Heime, ohne Erholungs- und Ferienheime, und Tätigkeiten für stationäre Betreuung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.05.2025 weggefallen.