Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alps View Investment Pte. Ltd.; Novotech Health Holdings Pte. Ltd
BWB/Z-6911
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Diese Anmeldung betrifft den beabsichtigten Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung durch Alps View Investment Pte. Ltd., Singapur, von 11,9% der Anteile an Novotech Health Holdings Pte. Ltd., Singapur. Zusammen mit den Anteilen, die bereits durch mit Alps View Investment Pte. Ltd. verbundene Unternehmen gehalten werden, wird durch die Transaktion der Beteiligungsgrad von 25% an dem Zielunternehmen überschritten.
Novotech Health Holdings Pte. Ltd. und ihre weltweiten Tochtergesellschaften sind hauptsächlich als Auftragsforschungsinstitut (Clinical Research Organization / CRO) in der Erbringung von klinischen Dienstleistungen tätig.
Betroffener Geschäftszweig: Sonstiges Gesundheitswesen a.n.g
R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN R 86 - Gesundheitswesen, R 86.9 - Sonstiges Gesundheitswesen, R 86.99 - Sonstiges Gesundheitswesen a.n.g.
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.05.2025 weggefallen.