Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
STRABAG AG; Lederer-Grabner Baugesellschaft mbH
BWB/Z-6910
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
STRABAG AG (Österreich) beabsichtigt sämtliche Geschäftsanteile an und somit alleinige Kontrolle über Lederer-Grabner Baugesellschaft mbH (Österreich) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Hochbau.
F - BAU F 41 - Hochbau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2025 weggefallen.