Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Teleflex Incorporated; BIOTRONIK Vertriebs-Gesellschaft m.b.H
BWB/Z-6909
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Teleflex Incorporated, USA, beabsichtigt, den Geschäftsbereich der vaskulären Intervention von MS Holding II SE, Deutschland zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Instrumenten und Materialien.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 32 - Herstellung von sonstigen Waren, C 32.5 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien, C 32.50 - Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.05.2025 weggefallen.