Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Julius Stiglechner GmbH; ALGE – Tankstellentechnik GmbH; KST GmbH
BWB/Z-6907
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Julius Stiglechner GmbH und die ALGE Tankstellentechnik GmbH beabsichtigen, indirekt eine zusätzliche 50%-Beteiligung an der KST GmbH zu erwerben und werden im Ergebnis gemeinsam eine indirekte 100%-Beteiligung an der KST GmbH halten und gemeinsame Kontrolle über die KST GmbH haben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Kassen- und Abrechnungssysteme für Tankstellen.
Betroffener Wirtschaftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.2 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen, K 62.9 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.05.2025 weggefallen.