Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Paragon Fund IV GmbH & Co. geschlossene Investment KG; Schell GmbH & Co. KG - BWB/Z-6906 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Paragon Fund IV GmbH & Co. geschlossene Investment KG; Schell GmbH & Co. KG

BWB/Z-6906

07.04.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Paragon Fund IV GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, Deutschland, beabsichtigt mittelbar, sämtliche Anteile an und alleinige Kontrolle über die Schell GmbH & Co. KG, Olpe, Deutschland zu erwerben.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.14 - Herstellung von sonstigen Armaturen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht