Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Honeywell International Inc.; Sundyne, LLC
BWB/Z-6903
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.04.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Honeywell International, Inc. (USA) beabsichtigt indirekt sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Sundyne LLC (USA) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Entwicklung, Herstellung und Aftermarket-Dienstleistungen für Pumpen und Kompressoren.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren; Reparatur von Maschinen
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.1 - Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.13 - Herstellung von sonstigen Pumpen und Kompressoren, C 33 - Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen, C 33.1 - Reparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen, C 33.12 - Reparatur und Instandhaltung von Maschinen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2025 weggefallen.