Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
adm (Group) Limited; Konica Minolta Marketing Services Holding Company Limited
BWB/Z-6900
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die adm (Group) Limited (Vereinigtes Königsreich) beabsichtigt, den Erwerb der Konica Minolta Marketing Services Holding Company Limited (Vereinigtes Königreich) sowie alle ihrer Tochtergesellschaften.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Marketing- und Kommunikationssektor.
Betroffener Wirtschaftszweig: 73
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 73 - Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2025 weggefallen.