Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH; G+R Leasing Gesellschaft m.b.H
BWB/Z-6898
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb von 51 % der Anteile an G+R Leasing Gesellschaft mbH, Graz, durch Raiffeisen-Leasing Österreich GmbH, Wien.
Betroffener Geschäftszweig:| Vermietung von beweglichen Sachen.
O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 77 - Vermietung und Leasing, O 77.3 - Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2025 weggefallen.