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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clayton, Dubilier & Rice; Columbus McKinnon Corporation; Kito Crosby Limited - BWB/Z-6896 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clayton, Dubilier & Rice; Columbus McKinnon Corporation; Kito Crosby Limited

BWB/Z-6896

26.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Clayton, Dubilier & Rice, USA, beabsichtigt indirekt eine wirtschaftliche Beteiligung von ca. 42% und bis zu 45% der Stimmrechte an Columbus McKinnon Corporation, USA, zu erwerben. Parallel dazu beabsichtigt Columbus McKinnon
Corporation, bis zu 100% der Anteile und damit verbunden alleinige Kontrolle an Kito Crosby Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Beide Transaktionen sind Gegenstand dieser Zusammenschlussanmeldung.
Die geplanten Transaktionen beziehen sich auf Hebezeuge und Hubgeräte.
Betroffener Geschäftszweig Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 28 - Maschinenbau, C 28.2 - Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen, C 28.22 - Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.04.2025 weggefallen.

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