Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Alteri-Gruppe; Exap Limited; Versandhaus Walz GmbH, Baby-Walz, Die moderne Hausfrau
BWB/Z-6895
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Alteri Walz Limited (Jersey) beabsichtigt, 100% der Anteile und die alleinige Kontrolle über die Versandhaus Walz GmbH, Baby-Walz, Die moderne Hausfrau zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Bekleidung.
G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder, G 47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2025 weggefallen.