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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GPNL International Holding, B.V.; Urban Sports GmbH - BWB/Z-6894 | Bundeswettbewerbsbehörde

GPNL International Holding, B.V.; Urban Sports GmbH

BWB/Z-6894

26.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

GPNL International Holding B.V., Breda, Niederlande, eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft, die indirekt zu 100 % im Eigentum von Wellhub, Inc., Delaware, USA, steht, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile und alleinige Kontrolle an der Urban Sports GmbH, Berlin, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: Sonstige Sportaktivitäten.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG S 93 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung, S 93.1 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports, S 93.19 - Erbringung von Dienstleistungen des Sports a.n.g.

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2025 weggefallen.

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