Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SCHMIDT'S Handelsgesellschaft mbH; PWN Holding GmbH
BWB/Z-6892
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die SCHMIDT’S Handelsgesellschaft mbH (FN 257048 m, LG Feldkirch), mit Sitz in Bürs, beabsichtigt, die PWN Holding GmbH (FN 636207 z, HG Wien), in Form eines Share Deal zu kaufen und zu übernehmen. PWN ist alleinige Gesellschafterin der Wallner & Neubert Gesellschaft m.b.H. (FN 152084 d, LG Wiener Neustadt) sowie der Purator Ekotehnika d.o.o., Kruzni Put 16a, 11309 Lestane, Belgrad, Serbien (Nr. 17154885 im serbischen Unternehmensregister).
Vom geplanten Zusammenschluss sind die Hauptbranchen Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung mit dem ÖNACE-Code 46.84-0 betroffen.
G - HANDEL G 46 - Großhandel, G 46.8 - Sonstiger Großhandel, G 46.84 - Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2025 weggefallen.