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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Splen Investment Pte. Ltd.; Apax Partners LLP; Green Epic Topco Holdings LLP - BWB/Z-6891 | Bundeswettbewerbsbehörde

Splen Investment Pte. Ltd.; Apax Partners LLP; Green Epic Topco Holdings LLP

BWB/Z-6891

24.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Diese Anmeldung betrifft den beabsichtigten Erwerb einer nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung durch Splen Investment Pte Ltd., Singapur, von mehr als 25% der Anteile an einem Akquisitionsvehikel, Encore Aggregator L.P., das mehr als 25% der Anteile an Green Epic Topco Holdings, LP, USA, erwerben wird, welche ihrerseits sämtliche Anteile an ECI Software Solutions, Inc., USA, und ihren Tochtergesellschaften hält."
Betroffene Geschäftszweige: Verlegen von sonstiger Software

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.2 - Verlegen von Software, J 58.29 - Verlegen von sonstiger Software

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.04.2025 weggefallen.

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