Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Equinor ASA; Shell Plc
BWB/Z-6886
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Equinor ASA, Stavanger, Norwegen, und Shell Plc, London, Vereinigtes Königreich, beabsichtigen die Gründung eines (Nicht-Vollfunktions-)Gemeinschaftsunternehmens, in welches sie den Großteil ihrer (Upstream) Offshore Öl- und Erdgasaktivitäten im britischen Kontinentalschelf einbringen werden. Equinor ASA und Shell Plc werden jeweils 50 % der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen halten.
Betroffene Geschäftszweige: Gewinnung von Erdöl und Erdgas.
B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN B 06 - Gewinnung von Erdöl und Erdgas
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2025 weggefallen.