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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Equinor ASA; Shell Plc - BWB/Z-6886 | Bundeswettbewerbsbehörde

Equinor ASA; Shell Plc

BWB/Z-6886

20.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Equinor ASA, Stavanger, Norwegen, und Shell Plc, London, Vereinigtes Königreich, beabsichtigen die Gründung eines (Nicht-Vollfunktions-)Gemeinschaftsunternehmens, in welches sie den Großteil ihrer (Upstream) Offshore Öl- und Erdgasaktivitäten im britischen Kontinentalschelf einbringen werden. Equinor ASA und Shell Plc werden jeweils 50 % der Anteile am Gemeinschaftsunternehmen halten.  
Betroffene Geschäftszweige: Gewinnung von Erdöl und Erdgas.

B - BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN B 06 - Gewinnung von Erdöl und Erdgas

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.04.2025 weggefallen.

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