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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gräfe und Unzer Verlag GmbH; HarperCollins - BWB/Z-6885 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gräfe und Unzer Verlag GmbH; HarperCollins

BWB/Z-6885

19.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an Gräfe und Unzer Verlag GmbH durch HarperCollins Deutschland GmbH.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN J 58 - Verlagswesen, J 58.1 - Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software, J 58.11 - Verlegen von Büchern

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.04.2025 weggefallen.

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