Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
KNDS N.V.; RENK Group AG
BWB/Z-6883
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
KNDS N.V., Niederlande beabsichtigt, 18,33% der Anteile and RENK Group AG, Deutschland zu erwerben und seine Beteiligung damit auf 25% + 1 Stimme aufzustocken.
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 29 - Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.04.2025 weggefallen.