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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ATIC Second International Investment Company LLC; Mubadala Investment Company PJSC - BWB/Z-6882 | Bundeswettbewerbsbehörde

ATIC Second International Investment Company LLC; Mubadala Investment Company PJSC

BWB/Z-6882

14.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

ATIC Second International Investment Company LLC (Abu Dhabi), eine 100%-ige Tochtergesellschaft von Mubadala Investment Company PJSC (Abu Dhabi), beabsichtigt, indirekt mehr als 25% (und bis zu 30%) der ausgegebenen Kapitalanteile von Apleona TopCo GmbH (Deutschland) zu erwerben.

O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN O 80.0 - Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, O 80.01 - Private Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, O 81 - Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau, O 81.1 - Hausmeisterdienste

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2025 weggefallen.

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