Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SCUR-Alpha 1808 GmbH; HW Partners AG
BWB/Z-6881
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SCUR-Alpha 1808 GmbH, München, Deutschland, ein Akquisitionsvehikel des Hg Mercury Fonds, das von HgPooled Management Limited verwaltet wird, beabsichtigt, zusammen mit HW Partners AG gemeinsame Kontrolle über die Scopevisio AG, Bonn, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft cloudbasierte ERP-Softwarelösungen für KMUs.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2025 weggefallen.