Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DCC plc; HBI Health & Beauty Innovations Limited; Richard Bittner AG - BWB/Z-6880 | Bundeswettbewerbsbehörde

DCC plc; HBI Health & Beauty Innovations Limited; Richard Bittner AG

BWB/Z-6880

11.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DCC plc, Irland, beabsichtigt, indirekt durch die HBI Health & Beauty Innovations Limited alle Anteile der Richard Bittner AG, Österreich, zu erwerben.
Das Transaktionsvorhaben betrifft Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte und Arzneimittel.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.; Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.8 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, C 10.89 - Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g., C 21 - Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht