Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kronospan Holdings South Ltd.; ZG Timber Sebes S.R.L. - BWB/Z-6879 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kronospan Holdings South Ltd.; ZG Timber Sebes S.R.L.

BWB/Z-6879

11.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kronospan Holdings South Ltd. (Zypern) beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über ZG Timber Sebes S.R.L. (Rumänien) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Säge- und Hobelwerke.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 16 - Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren, ohne Möbel, C 16.1 - Säge- und Hobelwerke; Bearbeitung und Veredlung von Holz, C 16.11 - Säge- und Hobelwerke

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.04.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht