Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Compagnie Financière Richemont S.A.; MYT Netherlands Parent B.V.
BWB/Z-6878
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Compagnie Financière Richemont S.A., Schweiz, beabsichtigt 33 % der Anteile an MYT Netherlands Parent B.V., Deutschland, zu erwerben.
G - HANDEL G 47 - Einzelhandel, G 47.7 - Einzelhandel mit sonstigen Gütern, ohne Kraftwagen und Krafträder, G 47.71 - Einzelhandel mit Bekleidung, G 47.72 - Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren, G 47.77 - Einzelhandel mit Uhren und Schmuck, G 47.78 - Einzelhandel mit sonstigen Neuwaren, G 47.79 - Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.04.2025 weggefallen.