Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PSG Equity LLC; Check MK Holding GmbH
BWB/Z-6877
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb der weit überwiegenden Mehrheit der Anteile an und dadurch alleiniger Kontrolle über die Check MK Holding GmbH, Deutschland, einschließlich ihrer (indirekten) Tochtergesellschaften Checkmk GmbH, Deutschland, und Checkmk, Inc., USA, durch bestimmte Private-Equity-Fonds, die von der Investmentgesellschaft PSG Equity LLC, USA, verwaltet werden.
Betroffener Geschäftsbereich: Verlegen von sonstiger Software.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.9 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.04.2025 weggefallen.