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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Gimv NV; unizell Medicare GmbH - BWB/Z-6876 | Bundeswettbewerbsbehörde

Gimv NV; unizell Medicare GmbH

BWB/Z-6876

06.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gimv NV (Belgien) beabsichtigt, indirekt ca. 70,9% der Geschäftsanteile an und die alleinige Kontrolle über unizell Medicare GmbH (Deutschland) zu erwerben.  
Betroffener Geschäftszweig:  Gesundheitswesen a. n. g.

R - GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN R 86 - Gesundheitswesen, R 86.9 - Sonstiges Gesundheitswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.04.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2025 weggefallen.

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