Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Novozymes A/S; DSM NUTRITIONAL PRODUCTS HOLDING AG
BWB/Z-6874
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Novozymes A/S, Dänemark, beabsichtigt, 100 % des Geschäftsbereichs Tierfutter-Enzyme der DSM NUTRITIONAL PRODUCTS HOLDING AG, Schweiz, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Tierfutter
C - HERSTELLUNG VON WAREN C 10 - Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln, C 10.9 - Herstellung von Futtermitteln, C 10.92 - Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2025 weggefallen.