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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Traviata B.V.; KKR & Co. Inc; Canada Pension Plan Investment Board; Axel Springer SE - BWB/Z-6871 | Bundeswettbewerbsbehörde

Traviata B.V.; KKR & Co. Inc; Canada Pension Plan Investment Board; Axel Springer SE

BWB/Z-6871

03.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.03.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Traviata B.V. beabsichtigt den Erwerb von weiteren Anteilen an bestimmten Unternehmen, die im Classifieds-Geschäft tätig sind (bestehend aus The Stepstone Group und AVIV Group), welche derzeit von Axel Springer SE gehalten werden, sodass Traviata B.V. in weiterer Folge ca. 90% am Classifieds-Geschäft halten wird (und damit ihre derzeitige mittelbare Beteiligung um ca. 41,5 Prozentpunkte erhöhen wird).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft insbesondere Kleinanzeigen-Werbung.
Betroffener Geschäftszweig: Werbung

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN N 73.1 - Werbung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.04.2025 weggefallen.

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