Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Luxinva S.A.; ECG Topco
BWB/Z-6870
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Luxinva S.A. (Luxemburg) beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an ECG Topco (Frankreich) zu erwerben.
I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE I 55.3 - Campingplätze, I 55.30 - Campingplätze
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2025 weggefallen.