Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Luxinva S.A.; ECG Topco - BWB/Z-6870 | Bundeswettbewerbsbehörde

Luxinva S.A.; ECG Topco

BWB/Z-6870

03.03.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Luxinva S.A. (Luxemburg) beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an ECG Topco (Frankreich) zu erwerben.

I - BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE I 55.3 - Campingplätze, I 55.30 - Campingplätze

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2025 weggefallen.

zurück zur Übersicht