Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Waterland Private Equity Fund IX C.V.; B&F Beteiligungs GmbH
BWB/Z-6868
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Waterland Private Equity Fund IX C.V., Niederlande, beabsichtigt, über die mittelbare Tochtergesellschaft WPEF IX Holdco 27 B.V., Niederlande, 52,17% der Geschäftsanteile an sowie alleinige Kontrolle über die B&F Beteiligungs GmbH, Österreich, und die Goldright GmbH, Österreich, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen und Software.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR K 62 - Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, K 62.1 - Programmierungstätigkeiten, K 62.2 - Erbringung von Dienstleistungen der IT-Beratung sowie des Betriebs von Datenverarbeitungseinrichtungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2025 weggefallen.