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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Knauf Interfer Cold Rolling GmbH; H.D. Lenzen Bandverzinkung GmbH & Co. KG - BWB/Z-6867 | Bundeswettbewerbsbehörde

Knauf Interfer Cold Rolling GmbH; H.D. Lenzen Bandverzinkung GmbH & Co. KG

BWB/Z-6867

28.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Knauf Interfer Cold Rolling GmbH, die von Knauf Interfer SE kontrolliert wird, beabsichtigt, 86,96 % der Anteile an der und damit alleinige Kontrolle über die H.D. Lenzen Bandverzinkung GmbH & Co. KG, zu erwerben. Im Zuge der Transaktion erwirbt Knauf Interfer Cold Rolling GmbH mittelbar ebenfalls Anteile an der Tochtergesellschaft Galvano Gesellschaft Brückmann mbH & Co. KG und der Komplementärin H. D. Lenzen Verwaltungs-GmbH.

C - HERSTELLUNG VON WAREN C 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2025 weggefallen.

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