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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Waberer's International Nyilvánosan Működő Részvénytársaság; Gysev Cargo Zártkörűen Működő - BWB/Z-6865 | Bundeswettbewerbsbehörde

Waberer's International Nyilvánosan Működő Részvénytársaság; Gysev Cargo Zártkörűen Működő

BWB/Z-6865

28.02.2025

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Waberer's International Nyilvánosan Működő Részvénytársaság, Ungarn, beabsichtigt, 62,5 % der Anteile an Gysev Cargo Zártkörűen Működő Részvénytársaság zu erwerben und damit die alleinige Kontrolle über das Zielunternehmen zu erlangen.

Die Transaktion betrifft den Schienengüterverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: Schienengüterverkehr.

H - VERKEHR UND LAGEREI H 49.2 - Güterbeförderung im Schienenverkehr

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2025.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2025 weggefallen.

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