Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Hupac S.A.; Bertschi AG; Hoyer Nederland B.V.; Rail Service Center Rotterdam B.V.; Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG (Deutschland); Rail Service Center Rotterdam B.V.
BWB/Z-6863
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2025 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Hupac S.A. (Schweiz), Bertschi AG (Schweiz) und Hoyer Nederland B.V. (Niederlande) beabsichtigen, ihre Beteiligung an der Rail Service Center Rotterdam B.V. (Niederlande) von jeweils 16,333 % auf 25 % der Anteile zu erhöhen. Kombiverkehr Deutsche Gesellschaft für kombinierten Güterverkehr mbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, die verbleibenden 25 % an der Rail Service Center Rotterdam B.V. zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb eines Frachtterminals.
Betroffener Geschäftszweig: Frachtumschlag
H - VERKEHR UND LAGEREI H 52.2 - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, H 52.24 - Frachtumschlag
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2025.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2025 weggefallen.